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  3. Diese 6 Gewohnheiten wirken harmlos – bis zum Audit
Diese 6 Gewohnheiten wirken harmlos – bis zum Audit

Diese 6 Gewohnheiten wirken harmlos – bis zum Audit

25. August 2026
Aktualisiert am 25. August 2026

Miriam FrickVon Miriam Frick, Projektmanagerin Content Marketing

Inhalt

  • 1. Die Arbeitskleidung wird zu Hause gewaschen
  • 2. Die Kleidung sieht noch sauber aus und wird weitergetragen
  • 3. Privat- und Arbeitskleidung hängen im selben Spind
  • 4. Bereichskleidung wird getragen, bis sie sichtbar verschmutzt ist
  • 5. „Der kleine Fleck geht noch“
  • 6. Ring und Uhr bleiben während der Arbeit an
  • Warum genau solche Routinen auffallen

Viele Abläufe rund um Berufskleidung entstehen aus der Praxis. Sie funktionieren seit Jahren, sparen Zeit und werden im Alltag selten hinterfragt. Genau deshalb sorgen manche von ihnen im Audit für Überraschungen. Nicht weil jemand gegen Regeln verstoßen möchte, sondern weil zwischen gelebter Routine und nachweisbarer Hygiene-Compliance ein Unterschied besteht. Die folgenden sechs Beispiele zeigen typische Situationen aus Lebensmittelbetrieben und Pflegeeinrichtungen – und warum Auditoren genauer hinschauen.

1. Die Arbeitskleidung wird zu Hause gewaschen 

Die Schürze, der Kittel oder die Arbeitsjacke kommen am Ende der Schicht mit nach Hause und landen zusammen mit der übrigen Wäsche in der Waschmaschine. Für viele Betriebe wirkt das zunächst unkompliziert. 

Aus Sicht der DIN 10524 kommt der dokumentierten und kontrollierten Aufbereitung eine besondere Bedeutung zu. Bei einer Aufbereitung im Privathaushalt lassen sich die Einhaltung der geforderten hygienischen Qualität sowie die dazugehörige Dokumentation in der Regel weniger standardisiert sicherstellen als in professionellen Wäschereien. Damit kann im Audit eine Lücke zwischen gelebter Praxis und dokumentierter Hygiene entstehen (vgl. DIN 10524:2020-06). 

2. Die Kleidung sieht noch sauber aus und wird weitergetragen 

Im Küchenbereich ist der Kittel am Ende der Schicht weder verschmutzt noch beschädigt. Also wird er am nächsten Tag noch einmal getragen. 

Im Audit zählt jedoch nicht nur der äußere Eindruck. Die Hygieneregeln des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sehen in bestimmten Bereichen der Gemeinschaftsgastronomie täglich frische Arbeitskleidung vor. Was im Alltag völlig nachvollziehbar erscheint, kann deshalb bei einer Prüfung hinterfragt werden (vgl. BfR, Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie, 2024). 

3. Privat- und Arbeitskleidung hängen im selben Spind 

Der Platz in der Umkleide ist begrenzt. Deshalb hängen Straßenkleidung und Arbeitskleidung oft nebeneinander. Für Mitarbeitende wirkt das meist völlig unproblematisch. 

Aus hygienischer Sicht wird jedoch zwischen Privat- und Arbeitskleidung unterschieden. Die BfR-Hygieneregeln empfehlen eine getrennte Aufbewahrung, um unerwünschte Einträge in sensible Arbeitsbereiche zu vermeiden. Ein gemeinsamer Spind bzw. eine gemeinsame Aufbewahrung kann im Audit zu Rückfragen führen, wenn die Trennung von Privat- und Arbeitskleidung nicht nachvollziehbar geregelt ist. Solche Anforderungen wirken oft wie Details. Im Audit werden sie jedoch als Teil eines nachvollziehbaren Hygienekonzepts betrachtet (vgl. BfR, Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie, 2024). 

4. Bereichskleidung wird getragen, bis sie sichtbar verschmutzt ist 

In Pflegeeinrichtungen orientieren sich Mitarbeitende häufig am sichtbaren Zustand der Kleidung. Solange keine Verschmutzung erkennbar ist, scheint ein Wechsel nicht notwendig. 

Die KRINKO-Empfehlungen verfolgen jedoch einen anderen Ansatz. Hier steht nicht die sichtbare Verschmutzung im Mittelpunkt, sondern ein definierter Wechselrhythmus für Berufskleidung in patientennahen Tätigkeiten. Der Unterschied wirkt klein, spielt in Audits jedoch regelmäßig eine Rolle (vgl. KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Basishygiene). 

5. „Der kleine Fleck geht noch“ 

Ein Fleck auf der Schürze. Etwas Mehl auf der Hose. Ein kleiner Spritzer auf dem Kittel. Im Alltag werden solche Situationen oft pragmatisch bewertet. 

Für Auditoren ist der Maßstab jedoch nicht „noch akzeptabel“, sondern die Einhaltung der Hygieneanforderungen. Die EU-Verordnung 852/2004 fordert geeignete und saubere Arbeitskleidung für Personen, die mit Lebensmitteln umgehen. Der Unterschied zwischen „noch okay“ und „regelkonform“ ist deshalb manchmal kleiner als gedacht (Verordnung (EG) Nr. 852/2004). 

6. Ring und Uhr bleiben während der Arbeit an 

Der Ehering stört nicht. Die Uhr sitzt eng am Handgelenk. Also bleibt beides während der Arbeit an. In vielen Teams wird diese Routine kaum hinterfragt. 

Die Hygieneregeln des BfR bewerten die Situation jedoch anders. Handschmuck und Uhren gelten dort als potenzielle Hindernisse für eine konsequente Handhygiene und sollen vor Arbeitsbeginn abgelegt werden. Auch das ist einer der Punkte, die im Alltag oft selbstverständlich erscheinen, bei Audits jedoch regelmäßig Beachtung finden (vgl. BfR, Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie, 2024). 

Warum genau solche Routinen auffallen 

Keine der beschriebenen Situationen wirkt auf den ersten Blick besonders kritisch. Gerade deshalb sind sie im Betriebsalltag weit verbreitet. Im Audit wird jedoch nicht geprüft, ob ein Ablauf sinnvoll erscheint oder seit Jahren funktioniert. Entscheidend ist, ob er den Anforderungen der jeweiligen Branche entspricht und nachvollziehbar dokumentiert werden kann. 

Wenn Ihnen mehrere dieser Beispiele bekannt vorkommen, lohnt sich der Blick auf die dahinterliegende Frage: Welche Anforderungen gelten eigentlich für meine Branche – und worauf achten Auditoren konkret? 

Hygiene-Compliance ohne eigene Wäscherei: Was im Audit wirklich zählt

Quellen 

  1. DIN 10524:2020-06, Lebensmittelhygiene – Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben; verfügbar unter: https://www.dinmedia.de/de/norm/din-10524/322785942 

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie, 2024; verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/cm/350/hygieneregeln-in-der-gemeinschaftsgastronomie-deutsch.pdf 

  1. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene; verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32004R0852 

  1. Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO-Empfehlungen zur Basishygiene; verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/Basishygiene/Basishygiene-inhalt.html 


Themen

Arbeitswelt

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