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Hygiene-Compliance ohne eigene Wäscherei: Was im Audit wirklich zählt

Hygiene-Compliance ohne eigene Wäscherei: Was im Audit wirklich zählt

21. August 2026
Aktualisiert am 21. August 2026

Miriam FrickVon Miriam Frick, Projektmanagerin Content Marketing

Inhalt

  • Warum Hygiene-Compliance mehr ist als saubere Kleidung
  • Was Auditoren bei Berufskleidung tatsächlich prüfen
  • Warum „Das machen wir schon immer so“ im Audit nicht ausreicht
  • Lebensmittelbetriebe: Kann die hygienische Aufbereitung nachgewiesen werden?
  • Pflegeeinrichtungen: Ist der Wechselrhythmus dokumentiert?
  • Reinraumbetriebe: Unterstützt die Bekleidung die Reinraumklasse?
  • Eigenwäsche, Mischform oder externer Service: Wo liegt der Unterschied?
  • Was für Ihr Audit wirklich zählt

Viele Betriebe organisieren die Reinigung ihrer Berufskleidung seit Jahren nach denselben Abläufen. Im Audit zählt jedoch nicht die Gewohnheit, sondern der Nachweis, dass die Prozesse die Anforderungen der relevanten Hygienestandards erfüllen. Ob Lebensmittelbetrieb, Pflegeeinrichtung oder Reinraum: Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Branche. Dieser Beitrag zeigt, worauf Auditoren tatsächlich achten und welche Nachweise in der Praxis entscheidend sind.

Warum Hygiene-Compliance mehr ist als saubere Kleidung 

Wenn über Hygiene gesprochen wird, denken viele zunächst an sichtbare Sauberkeit. Im Audit geht es jedoch um etwas anderes: um die nachvollziehbare Einhaltung definierter Standards. 

Dabei wird nicht nur die Kleidung selbst betrachtet, sondern der gesamte Prozess dahinter: 

  • Wie wird die Kleidung bereitgestellt? 

  • Wie häufig wird sie gewechselt? 

  • Wie wird sie aufbereitet? 

  • Wer dokumentiert die Abläufe? 

  • Was muss dokumentiert werden und wie erfolgt diese Dokumentation? 

  • Welche Nachweise liegen vor? 

Aus Sicht eines Auditors ist die Kleidung deshalb nicht das eigentliche Thema. Entscheidend ist der dokumentierte Kreislauf von der Ausgabe über die Nutzung bis zur nachweisbaren Aufbereitung und zurück zum Träger.

Was Auditoren bei Berufskleidung tatsächlich prüfen 

In der Praxis konzentrieren sich Audits häufig auf drei grundlegende Fragen: 

1. Ist die Kleidung für den jeweiligen Einsatz geeignet? 

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Branche erheblich. Was in einer Verpackungslogistik ausreichend sein kann, genügt in der Lebensmittelproduktion oder im Reinraum möglicherweise nicht. 

2. Gibt es klare Wechselregeln? 

Werden Kleidungsstücke regelmäßig gewechselt? Sind die Regeln dokumentiert? Werden sie im Alltag tatsächlich eingehalten? 

3. Ist die Aufbereitung nachvollziehbar? 

Hier wird es für viele Betriebe interessant. Der Auditor fragt häufig nicht: „Wo wurde die Kleidung gewaschen?“  Sondern: „Wie können Sie belegen, dass die Aufbereitung den Anforderungen Ihrer Branche entsprach?“ Genau an diesem Punkt wird Nachweisbarkeit wichtiger als Gewohnheit. 

Warum „Das machen wir schon immer so“ im Audit nicht ausreicht 

Viele Betriebe verfügen über eingespielte Abläufe. Doch eine gelebte Praxis ist nicht automatisch ein dokumentierter Standard. 

Besonders deutlich wird das im Lebensmittelbereich. Die DIN 10524 beschäftigt sich mit Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben und stellt Anforderungen an hygienisch abgesicherte und nachvollziehbare Aufbereitungsprozesse. Solche dokumentierten und standardisierten Abläufe lassen sich in professionellen Wäschereien in der Regel leichter nachweisen als bei einer Aufbereitung im privaten Haushalt (vgl. DIN 10524:2020-06). 

Auch die Hygieneregeln des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nennen klare Anforderungen, darunter täglich frische Arbeitskleidung in bestimmten Bereichen der Gemeinschaftsgastronomie sowie die Trennung von Privat- und Arbeitskleidung (vgl. BfR, Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie, 2024). Wer hiervon abweicht, braucht eine belastbare Begründung und entsprechende Nachweise. 

Viele Feststellungen im Audit entstehen nicht deshalb, weil Betriebe Kleidung grundsätzlich falsch behandeln. Häufig fehlt die nachvollziehbare Dokumentation von Prozessen oder Verantwortlichkeiten. Wie eine nachvollziehbare Dokumentation aussieht, hängt jedoch stark von der jeweiligen Branche ab. Denn obwohl Auditoren grundsätzlich die Nachweisbarkeit der Erfüllung relevanter Hygienestandards prüfen müssen, unterscheiden sich die Anforderungen in Lebensmittelbetrieben, Pflegeeinrichtungen und Reinraumbetrieben deutlich voneinander. 

Lebensmittelbetriebe: Kann die hygienische Aufbereitung nachgewiesen werden?

Für Lebensmittelbetriebe steht meist eine Frage im Mittelpunkt: Kann nachgewiesen werden, dass die Arbeitskleidung entsprechend dem Hygienerisiko aufbereitet wird? 

Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 fordert, dass Personen im Umgang mit Lebensmitteln ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit einhalten und geeignete sowie saubere Arbeitskleidung tragen (vgl. Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel VIII). 

Die DIN 10524 konkretisiert diese Anforderungen für Lebensmittelbetriebe und unterscheidet unterschiedliche Risikoklassen (vgl. DIN 10524:2020-06). Je näher Mitarbeitende mit unverpackten oder verzehrfertigen Lebensmitteln arbeiten, desto höher sind die Anforderungen an Aufbereitung und Nachweisführung. 

Im Audit interessiert deshalb häufig weniger die Waschmaschine selbst als die Frage, ob der Prozess dokumentiert und nachvollziehbar ist.

Pflegeeinrichtungen: Ist der Wechselrhythmus dokumentiert? 

In Pflegeeinrichtungen und Gesundheitseinrichtungen steht häufig ein anderer Aspekt im Mittelpunkt: Ist nachvollziehbar geregelt, wann und wie Bereichskleidung gewechselt wird? 

Die KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts beschreiben die Anforderungen an die Basishygiene (vgl. RKI, KRINKO-Empfehlungen zur Basishygiene). Für patientennahe Tätigkeiten spielt dabei die regelmäßige und situationsgerechte Aufbereitung und Bereitstellung von Bereichskleidung eine wichtige Rolle. 

Im Audit wird deshalb häufig geprüft: 

  • Gibt es klare Wechselregeln? 

  • Sind die Abläufe dokumentiert? 

  • Wie wird die Trennung von Privat- und Bereichskleidung gewährleistet? 

Nicht jede Einrichtung organisiert diese Prozesse gleich. Entscheidend ist jedoch, dass die gewählten Abläufe nachvollziehbar dokumentiert werden können.  

Reinraumbetriebe: Unterstützt die Bekleidung die Reinraumklasse? 

Im Reinraum steht die Frage nach der kontrollierten Umgebung im Vordergrund. Hier lautet die Auditfrage häufig: Erfüllt die eingesetzte Kleidung die Anforderungen der jeweiligen Reinraumklasse? 

Die DIN EN ISO 14644 klassifiziert Reinräume in verschiedene Reinraumklassen (vgl. DIN EN ISO 14644). Die Bekleidung ist dabei ein Bestandteil des Gesamtsystems und trägt dazu bei, die geforderte Umgebung aufrechtzuerhalten. 

Auch hier zeigt sich dasselbe Muster wie in Lebensmittelproduktion und Pflege: Nicht der Ort der Aufbereitung ist entscheidend, sondern die Einhaltung und Nachweisbarkeit des festgelegten Standards. 

Eigenwäsche, Mischform oder externer Service: Wo liegt der Unterschied? 

Grundsätzlich stehen Betrieben verschiedene Wege offen. 

Eigenorganisation 

Der Betrieb übernimmt Aufbereitung, Dokumentation und Nachweisführung selbst. 

Vorteil: maximale Kontrolle über die Abläufe. 

Herausforderung: Die komplette Verantwortung für Hygiene-Compliance und Dokumentation verbleibt im Unternehmen. 

Mischform 

Ein Teil der Aufgaben wird intern erledigt, andere Leistungen werden ausgelagert. 

Vorteil: flexible Gestaltung

Herausforderung: Die Schnittstellen zwischen internem Prozess und externem Partner müssen eindeutig geregelt und dokumentiert werden. 

Externer Textil-Service 

Aufbereitung und Dokumentation liegen überwiegend beim Dienstleister. Anbieter wie Mewa sind dabei eine von mehreren möglichen Lösungen. 

Vorteil: Viele Prozesse rund um hygienische Aufbereitung, Dokumentation und Nachweisführung werden standardisiert abgebildet. Das kann insbesondere dort hilfreich sein, wo Audits, externe Prüfungen oder branchenspezifische Hygieneanforderungen einen nachvollziehbaren Nachweis der Abläufe erfordern. Außerdem reduziert es den internen Organisationsaufwand. 

Herausforderung: Abstimmungen bleiben erforderlich und die Prozesse liegen nicht vollständig im eigenen Haus. 

Entscheidend ist jedoch bei allen drei Modellen dieselbe Frage: Ist der geforderte Hygienestandard nachweisbar erfüllt?

Was für Ihr Audit wirklich zählt 

Ob Lebensmittelbetrieb, Pflegeeinrichtung oder Reinraum: Die Anforderungen unterscheiden sich, die Grundlogik bleibt jedoch gleich. Im Audit wird geprüft, ob die Anforderungen der relevanten Standards nachvollziehbar umgesetzt und in der notwendigen Tiefe dokumentiert werden.  

Entscheidend ist also nicht, wo die Kleidung gewaschen wird, sondern, ob die Aufbereitung den Anforderungen der relevanten Standards Ihrer Branche entspricht. 

Genau diese Dokumentation entscheidet häufig darüber, ob ein Prozess als hygienisch beherrscht gilt oder nicht. Wer die Anforderungen der eigenen Branche kennt und die relevanten Abläufe nachvollziehbar dokumentieren kann, schafft die wichtigste Grundlage für ein erfolgreiches Audit. 

Quellen 

  1. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anhang II Kapitel VIII; verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32004R0852 

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie, 2024; verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/cm/350/hygieneregeln-in-der-gemeinschaftsgastronomie-deutsch.pdf 

  1. DIN 10524:2020-06, Lebensmittelhygiene – Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben (Norm kostenpflichtig); verfügbar unter: https://www.dinmedia.de/de/norm/din-10524/322785942 

  1. Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO-Empfehlungen zur Basishygiene; verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/Basishygiene/Basishygiene-inhalt.html 

  1. DIN EN ISO 14644, Reinräume und zugehörige Reinraumbereiche (Norm kostenpflichtig); verfügbar unter: https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-iso-14644-1/238330395 

 


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Arbeitswelt

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