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  3. Audit-Checkliste Hygiene-Wäsche: Lebensmittel, Pflege, Reinraum
Audit-Checkliste Hygiene-Wäsche: Lebensmittel, Pflege, Reinraum

Audit-Checkliste Hygiene-Wäsche: Lebensmittel, Pflege, Reinraum

9. September 2026
Aktualisiert am 9. September 2026

Miriam FrickVon Miriam Frick, Projektmanagerin Content Marketing

Inhalt

  • Branchenübergreifende Grundlagen
  • Checkliste für Lebensmittelbetriebe
  • Checkliste für Pflegeeinrichtungen
  • Checkliste für Reinraumbetriebe
  • Welche Unterlagen Auditoren häufig sehen möchten
  • Drei Aussagen, die Auditoren immer interessieren
  • Welche Unterlagen sollten aufbewahrt werden?
  • Weiterführender Beitrag

Die Berufskleidung ist vorhanden, die Mitarbeitenden kennen die Abläufe und die Aufbereitung funktioniert seit Jahren. Trotzdem entstehen im Audit häufig Rückfragen. Nicht weil etwas grundsätzlich falsch läuft, sondern weil einzelne Nachweise fehlen oder Anforderungen nicht eindeutig dokumentiert sind. Diese Checkliste hilft dabei, die wichtigsten Prüfpunkte vor einem Audit systematisch durchzugehen. Je nach Branche gelten unterschiedliche Anforderungen. Die Grundfrage bleibt jedoch dieselbe: Können Sie nachweisen, dass die Berufskleidung entsprechend den Hygieneanforderungen Ihrer Branche aufbereitet und bereitgestellt wird? Sind die relevanten Prozesse, Verantwortlichkeiten und Nachweise entsprechend den Hygieneanforderungen Ihrer Branche dokumentiert und nachvollziehbar belegt?

Je nach Einsatzbereich müssen Auswahl, Nutzung, Wechsel und Aufbereitung von Arbeits- und Berufskleidung risikobasiert festgelegt werden. Für Audits entscheidend sind dokumentierte Verantwortlichkeiten, geeignete Aufbereitungsverfahren, nachvollziehbare Prozesskontrollen und eine hygienisch geschützte Bereitstellung. Eine private Haushaltswäsche bietet hierfür regelmäßig keinen belastbar dokumentierbaren und ausreichend standardisierten Prozess. 

Branchenübergreifende Grundlagen 

Unabhängig von der Branche sollten zunächst einige grundlegende Fragen geklärt sein: 

  • Gibt es dokumentierte Regeln zur Berufs- oder Bereichskleidung? 

  • Sind Wechselrhythmen definiert? 

  • Ist die Aufbereitung nachvollziehbar dokumentiert? 

  • Können die relevanten Nachweise kurzfristig vorgelegt werden? 

  • Sind Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt? 

Gerade bei ausgelagerten Prozessen sollte außerdem klar dokumentiert sein, wer für Aufbereitung, Bereitstellung und Nachweisführung verantwortlich ist. Erst wenn diese Grundlagen nachvollziehbar geregelt sind, geht ein Audit typischerweise zu den branchenspezifischen Anforderungen über.

Checkliste für Lebensmittelbetriebe 

Schritt 1: Hygienerisiko des Arbeitsbereichs prüfen 

Prüfen Sie, welchem Hygienerisiko der jeweilige Arbeitsbereich zugeordnet ist. Die DIN 10524 unterscheidet unterschiedliche Risikoklassen für Arbeitsbereiche in Lebensmittelbetrieben. Je höher das Hygienerisiko, desto höher die Anforderungen an Kleidung und Aufbereitung (vgl. DIN 10524:2020-06). 

  • Risikoklasse dokumentiert 

  • Zuordnung nachvollziehbar 

Schritt 2: Arbeitskleidung überprüfen 

Die EU-Verordnung 852/2004 fordert geeignete und saubere Arbeitskleidung für Personen im Umgang mit Lebensmitteln (vgl. Verordnung (EG) Nr. 852/2004). 

  • Saubere Arbeitskleidung vorhanden 

  • Zustand der Kleidung geprüft 

  • Beschädigte Teile aussortiert 

Schritt 3: Wechselregeln nachweisen 

Die Hygieneregeln des BfR sehen in bestimmten Bereichen täglich frische Arbeitskleidung vor. Außerdem sollen Privat- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahrt werden (vgl. BfR, Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie, 2024). 

  • Wechselrhythmus dokumentiert 

  • Getrennte Aufbewahrung geregelt 

  • Mitarbeitende über Regeln informiert 

Schritt 4: Nachweise griffbereit halten 

  • Dokumentation der Aufbereitung vorhanden 

  • Verantwortlichkeiten festgelegt 

  • Hygiene- oder HACCP-Konzept aktuell 

Checkliste für Pflegeeinrichtungen 

Schritt 1: Regeln zur Hygienekleidung prüfen 

Die KRINKO-Empfehlungen stellen klare Anforderungen an den Umgang mit Berufskleidung in patientennahen Bereichen (vgl. KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts). 

  • Regelungen zur Bereichskleidung dokumentiert 

  • Verantwortlichkeiten festgelegt 

Schritt 2: Wechselrhythmus überprüfen 

Die Anforderungen an Wechsel und Aufbereitung richten sich nach dem jeweiligen Einsatzbereich und den dort geltenden Hygieneregeln. Für auditrelevante Bereiche sollte nachvollziehbar dokumentiert sein, welche Wechselrhythmen festgelegt wurden und wie deren Einhaltung sichergestellt wird (vgl. KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts). 

  • Täglicher Wechsel geregelt  

  • Vorgehen bei Verschmutzungen festgelegt 

  • Mitarbeitende informiert 

Schritt 3: Ergänzende Hygienemaßnahmen prüfen 

  • Regelungen für zusätzliche Schutzkleidung dokumentiert 

  • Einsatzbereiche eindeutig beschrieben 

Schritt 4: Dokumentation vorbereiten 

  • Nachweise zur Aufbereitung verfügbar 

  • Interne Hygienevorgaben aktuell 

  • Prozesse nachvollziehbar beschrieben 

Checkliste für Reinraumbetriebe 

Schritt 1: Reinraumklasse überprüfen 

Die DIN EN ISO 14644-1 klassifiziert die Luftreinheit von Reinräumen anhand von Partikelkonzentration in verschiedene ISO-Klassen. Die Normenreihe behandelt darüber hinaus weitere Anforderungen rund um Reinräume und deren Betrieb (vgl. DIN EN ISO 14644). 

  • Reinraumklasse dokumentiert 

  • Anforderungen der jeweiligen Zone bekannt 

Schritt 2: Bekleidungskonzept prüfen 

  • Zugelassene Reinraumbekleidung definiert 

  • Einsatzbereiche dokumentiert 

  • Zuständigkeiten geregelt 

Schritt 3: Aufbereitung nachweisen 

  • Prozesse für Aufbereitung dokumentiert 

  • Nachweise verfügbar 

  • Verantwortlichkeiten eindeutig festgelegt 

Schritt 4: Dokumentation bereithalten 

  • Verfahrensanweisungen aktuell 

  • Prüf- und Freigabedokumente verfügbar 

  • Dokumente kurzfristig vorzeigbar 

Welche Unterlagen Auditoren häufig sehen möchten 

Unabhängig von der Branche lohnt sich ein kurzer Dokumenten-Check vor dem Audit. 

Typische Nachweise sind: 

  • Hygiene- bzw. HACCP-Konzept 

  • Regelungen zu Wechselrhythmen 

  • Verfahrensanweisungen 

  • Nachweise zur Aufbereitung und Prozesskontrolle 

  • Verantwortlichkeitsregelungen 

  • Schulungsunterlagen 

Entscheidend ist, dass die relevanten Informationen dokumentiert, aktuell und nachvollziehbar sind. 

Drei Aussagen, die Auditoren immer interessieren 

1. Der Hygienestandard muss nachweisbar sein 

Die eigentliche Frage lautet nicht: Wo wird die Kleidung gewaschen? Sondern: Wie wird die Einhaltung der geforderten Standards nachgewiesen? 

2. Gelebte Routine ersetzt keine Dokumentation 

Ein Prozess kann seit Jahren funktionieren und trotzdem Rückfragen auslösen, wenn relevante Nachweise fehlen. 

3. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Branche 

Lebensmittelbetriebe, Pflegeeinrichtungen und Reinraumbetriebe verfolgen unterschiedliche Regeln. Deshalb sollte die Auditvorbereitung immer von den branchenspezifischen Anforderungen ausgehen. 

Welche Unterlagen sollten aufbewahrt werden? 

Dokumentationen zu Wechselprozessen, Aufbereitung und Hygienemaßnahmen sollten entsprechend dem betrieblichen Hygiene- bzw. Qualitätsmanagementsystem aufbewahrt werden. 

Eine allgemeingültige Aufbewahrungsfrist ergibt sich nicht pauschal aus den genannten Normen. Die Aufbewahrungsfristen sollten im Hygiene- bzw. Qualitätsmanagementsystem festgelegt und dokumentiert sein. Im Audit wird anschließend stichprobenartig geprüft, ob diese Vorgaben eingehalten werden.

Weiterführender Beitrag 

Diese Checkliste zeigt, welche Punkte Auditoren häufig prüfen. Welche Anforderungen hinter den einzelnen Prüfpunkten stehen und warum die Nachweisbarkeit wichtiger ist als der Ort der Wäsche, erläutert der Hub-Artikel: 

Hygiene-Compliance ohne eigene Wäscherei: Was im Audit wirklich zählt

Quellen 

  1. DIN 10524:2020-06, „Lebensmittelhygiene – Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“; verfügbar unter: https://www.dinmedia.de/de/norm/din-10524/322785942 

  1. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene; verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32004R0852 

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), „Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie“, 2024; verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/cm/350/hygieneregeln-in-der-gemeinschaftsgastronomie-deutsch.pdf 

  1. Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO-Empfehlungen zur Basishygiene; verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/Basishygiene/Basishygiene-inhalt.html 

  1. DIN EN ISO 14644, „Reinräume und zugehörige Reinraumbereiche“; verfügbar unter: https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-iso-14644-1/238330395 


Themen

Arbeitswelt

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