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9. September 2026
Aktualisiert am 9. September 2026

Die Berufskleidung ist vorhanden, die Mitarbeitenden kennen die Abläufe und die Aufbereitung funktioniert seit Jahren. Trotzdem entstehen im Audit häufig Rückfragen. Nicht weil etwas grundsätzlich falsch läuft, sondern weil einzelne Nachweise fehlen oder Anforderungen nicht eindeutig dokumentiert sind. Diese Checkliste hilft dabei, die wichtigsten Prüfpunkte vor einem Audit systematisch durchzugehen. Je nach Branche gelten unterschiedliche Anforderungen. Die Grundfrage bleibt jedoch dieselbe: Können Sie nachweisen, dass die Berufskleidung entsprechend den Hygieneanforderungen Ihrer Branche aufbereitet und bereitgestellt wird? Sind die relevanten Prozesse, Verantwortlichkeiten und Nachweise entsprechend den Hygieneanforderungen Ihrer Branche dokumentiert und nachvollziehbar belegt?
Je nach Einsatzbereich müssen Auswahl, Nutzung, Wechsel und Aufbereitung von Arbeits- und Berufskleidung risikobasiert festgelegt werden. Für Audits entscheidend sind dokumentierte Verantwortlichkeiten, geeignete Aufbereitungsverfahren, nachvollziehbare Prozesskontrollen und eine hygienisch geschützte Bereitstellung. Eine private Haushaltswäsche bietet hierfür regelmäßig keinen belastbar dokumentierbaren und ausreichend standardisierten Prozess.
Unabhängig von der Branche sollten zunächst einige grundlegende Fragen geklärt sein:
Gibt es dokumentierte Regeln zur Berufs- oder Bereichskleidung?
Sind Wechselrhythmen definiert?
Ist die Aufbereitung nachvollziehbar dokumentiert?
Können die relevanten Nachweise kurzfristig vorgelegt werden?
Sind Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt?
Gerade bei ausgelagerten Prozessen sollte außerdem klar dokumentiert sein, wer für Aufbereitung, Bereitstellung und Nachweisführung verantwortlich ist. Erst wenn diese Grundlagen nachvollziehbar geregelt sind, geht ein Audit typischerweise zu den branchenspezifischen Anforderungen über.
Schritt 1: Hygienerisiko des Arbeitsbereichs prüfen
Prüfen Sie, welchem Hygienerisiko der jeweilige Arbeitsbereich zugeordnet ist. Die DIN 10524 unterscheidet unterschiedliche Risikoklassen für Arbeitsbereiche in Lebensmittelbetrieben. Je höher das Hygienerisiko, desto höher die Anforderungen an Kleidung und Aufbereitung (vgl. DIN 10524:2020-06).
Risikoklasse dokumentiert
Zuordnung nachvollziehbar
Schritt 2: Arbeitskleidung überprüfen
Die EU-Verordnung 852/2004 fordert geeignete und saubere Arbeitskleidung für Personen im Umgang mit Lebensmitteln (vgl. Verordnung (EG) Nr. 852/2004).
Saubere Arbeitskleidung vorhanden
Zustand der Kleidung geprüft
Beschädigte Teile aussortiert
Schritt 3: Wechselregeln nachweisen
Die Hygieneregeln des BfR sehen in bestimmten Bereichen täglich frische Arbeitskleidung vor. Außerdem sollen Privat- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahrt werden (vgl. BfR, Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie, 2024).
Wechselrhythmus dokumentiert
Getrennte Aufbewahrung geregelt
Mitarbeitende über Regeln informiert
Schritt 4: Nachweise griffbereit halten
Dokumentation der Aufbereitung vorhanden
Verantwortlichkeiten festgelegt
Hygiene- oder HACCP-Konzept aktuell
Schritt 1: Regeln zur Hygienekleidung prüfen
Die KRINKO-Empfehlungen stellen klare Anforderungen an den Umgang mit Berufskleidung in patientennahen Bereichen (vgl. KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts).
Regelungen zur Bereichskleidung dokumentiert
Verantwortlichkeiten festgelegt
Schritt 2: Wechselrhythmus überprüfen
Die Anforderungen an Wechsel und Aufbereitung richten sich nach dem jeweiligen Einsatzbereich und den dort geltenden Hygieneregeln. Für auditrelevante Bereiche sollte nachvollziehbar dokumentiert sein, welche Wechselrhythmen festgelegt wurden und wie deren Einhaltung sichergestellt wird (vgl. KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts).
Täglicher Wechsel geregelt
Vorgehen bei Verschmutzungen festgelegt
Mitarbeitende informiert
Schritt 3: Ergänzende Hygienemaßnahmen prüfen
Regelungen für zusätzliche Schutzkleidung dokumentiert
Einsatzbereiche eindeutig beschrieben
Schritt 4: Dokumentation vorbereiten
Nachweise zur Aufbereitung verfügbar
Interne Hygienevorgaben aktuell
Prozesse nachvollziehbar beschrieben
Schritt 1: Reinraumklasse überprüfen
Die DIN EN ISO 14644-1 klassifiziert die Luftreinheit von Reinräumen anhand von Partikelkonzentration in verschiedene ISO-Klassen. Die Normenreihe behandelt darüber hinaus weitere Anforderungen rund um Reinräume und deren Betrieb (vgl. DIN EN ISO 14644).
Reinraumklasse dokumentiert
Anforderungen der jeweiligen Zone bekannt
Schritt 2: Bekleidungskonzept prüfen
Zugelassene Reinraumbekleidung definiert
Einsatzbereiche dokumentiert
Zuständigkeiten geregelt
Schritt 3: Aufbereitung nachweisen
Prozesse für Aufbereitung dokumentiert
Nachweise verfügbar
Verantwortlichkeiten eindeutig festgelegt
Schritt 4: Dokumentation bereithalten
Verfahrensanweisungen aktuell
Prüf- und Freigabedokumente verfügbar
Dokumente kurzfristig vorzeigbar
Unabhängig von der Branche lohnt sich ein kurzer Dokumenten-Check vor dem Audit.
Typische Nachweise sind:
Hygiene- bzw. HACCP-Konzept
Regelungen zu Wechselrhythmen
Verfahrensanweisungen
Nachweise zur Aufbereitung und Prozesskontrolle
Verantwortlichkeitsregelungen
Schulungsunterlagen
Entscheidend ist, dass die relevanten Informationen dokumentiert, aktuell und nachvollziehbar sind.
1. Der Hygienestandard muss nachweisbar sein
Die eigentliche Frage lautet nicht: Wo wird die Kleidung gewaschen? Sondern: Wie wird die Einhaltung der geforderten Standards nachgewiesen?
2. Gelebte Routine ersetzt keine Dokumentation
Ein Prozess kann seit Jahren funktionieren und trotzdem Rückfragen auslösen, wenn relevante Nachweise fehlen.
3. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Branche
Lebensmittelbetriebe, Pflegeeinrichtungen und Reinraumbetriebe verfolgen unterschiedliche Regeln. Deshalb sollte die Auditvorbereitung immer von den branchenspezifischen Anforderungen ausgehen.
Dokumentationen zu Wechselprozessen, Aufbereitung und Hygienemaßnahmen sollten entsprechend dem betrieblichen Hygiene- bzw. Qualitätsmanagementsystem aufbewahrt werden.
Eine allgemeingültige Aufbewahrungsfrist ergibt sich nicht pauschal aus den genannten Normen. Die Aufbewahrungsfristen sollten im Hygiene- bzw. Qualitätsmanagementsystem festgelegt und dokumentiert sein. Im Audit wird anschließend stichprobenartig geprüft, ob diese Vorgaben eingehalten werden.
Diese Checkliste zeigt, welche Punkte Auditoren häufig prüfen. Welche Anforderungen hinter den einzelnen Prüfpunkten stehen und warum die Nachweisbarkeit wichtiger ist als der Ort der Wäsche, erläutert der Hub-Artikel:
DIN 10524:2020-06, „Lebensmittelhygiene – Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“; verfügbar unter: https://www.dinmedia.de/de/norm/din-10524/322785942
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene; verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32004R0852
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), „Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie“, 2024; verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/cm/350/hygieneregeln-in-der-gemeinschaftsgastronomie-deutsch.pdf
Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO-Empfehlungen zur Basishygiene; verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/Basishygiene/Basishygiene-inhalt.html
DIN EN ISO 14644, „Reinräume und zugehörige Reinraumbereiche“; verfügbar unter: https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-iso-14644-1/238330395